Bei der Ausbildung und bei Prüfungen der Klassen A, A1, A2 und AM muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung, bestehend aus:
- einem passenden Motorradhelm,
- Motorradhandschuhen,
- einer eng anliegende Motorradjacke,
- einem Rückenprotektor (falls nicht in der Motorradjacke integriert),
- einer Motorradhose und
- Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz
tragen.
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