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(Offiziell: “Begleitetes Fahren mit 17”)
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wie funktioniert es??????
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- Nur für Klasse B + BE ! (nicht für die Motorradklassen)
- Beginn der Ausbildung - Frühestens mit 16 1/2 Jahren
- der Bewerber muß eine normale Führerscheinausbildung durchlaufen
- er erhält eine Prüfbescheinigung und mit 18 Jahren den normalen Führerschein (Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland!!!!!!!!!!!)
- Anzahl der Begleiter unbegrenzt, aber jeder Begleiter muß in den Führerschein eingetragen werden
- Anforderungen an die Begleiter: - mind. 30 Jahre alt - Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mind. 5 Jahren (ununterbrochen!) - max. 1 Punkt im VZR (Flensburg) - darf nicht alkoholisiert sein (unter 0,5 Promille) und darf nicht unter Drogen stehen (Achtung, bei alkoholisiertem Begleiter wird die Prüfbescheinigung wieder eingezogen!!!!!) - 90- minütiges Einweisungsseminar wird empfohlen
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Zusätzliche Kosten:
Zusätzlich zur normalen Führerscheinantragsgebühr beim StVA (43,40 Euro) fallen folgende Amtsgebühren an:
Ausstellung der Prüfbescheinigung: 7,70 Euro Für jede Begleitperson: 8,30 Euro
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Aktuelle Informationen auf:
www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fuehrerschein-mit-17.php
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Dortmund- Mengede
Mengeder Str. (717) Ecke Adalmundstr. Nähe Markt / Post Telefon: 0231 / 33 43 49
Öffnungszeiten: (Information und Anmeldung) Montag von 18.00 - 19.00 Uhr Mittwoch von 17.00 - 19.00 Uhr
Unterrichtszeiten: Montag + Mittwoch von 19.00 - 20.15 Uhr
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Dortmund- Bodelschwingh
Bodelschwingher Str. 155 Telefon: 0231 / 37 91 51
Öffnungszeiten: (Information und Anmeldung) Dienstag + Donnerstag von 18.00 - 19.00 Uhr
Unterrichtszeiten: Dienstag + Donnerstag von 19.00 - 20.15 Uhr
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