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Klasse A1
A1

Die Klasse "A1" berechtigt zum Führen von:
(alte Klasse 1b)

Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW  Motorleistung und einem Verhältnis von
Leistung/Leergewicht von maximal  0,1 kWkg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h  und mit einer Motorleistung bis 15 kW und einem Hubraum
von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.


Übrigens: Wer vor dem 01.04.1980 seine Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder 4 erworben hat,
darf dieses Motorrad auch fahren!

Die Ausbildung:

Mindestalter: 16 Jahre
Die Ausbildung kann bereits vorher begonnen werden, jedoch kann die theoretische Prüfung max. 3 Monate
und die praktische Prüfung max. 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Allgemeinunterricht und
4 Doppelstunden klassenspezifischem Sonderunterricht. (Mindestanforderung)

Die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Sonderstunden beträgt 12, diese teilen sich folgendermaßen auf:

Überlandfahrten:           5
Autobahnfahrten:          4
Beleuchtungsfahrten:    3

Die Prüfzeit in der praktischen Prüfung beträgt mind. 70 min

 

Zum Motorradfahren gehört die richtige Bekleidung!
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Dortmund- Mengede

Mengeder Str. (717)
Ecke Adalmundstr.
Nähe Markt / Post
Telefon: 0231 / 33 43 49

Öffnungszeiten:
(Information und Anmeldung)
Montag
von 18.00 - 19.00 Uhr
Mittwoch
von 17.00 - 19.00 Uhr

Unterrichtszeiten:
Montag + Mittwoch
von 19.00 - 20.15 Uhr

 

Dortmund- Bodelschwingh

Bodelschwingher Str. 155
Telefon: 0231 / 37 91 51

Öffnungszeiten:
(Information und Anmeldung)
Dienstag + Donnerstag
von 18.00 - 19.00 Uhr

Unterrichtszeiten:
Dienstag + Donnerstag
von 19.00 - 20.15 Uhr

B196, B197 und AM15