Mindestalter: 16 Jahre Die Ausbildung kann bereits vorher begonnen werden, jedoch kann die theoretische Prüfung max. 3 Monate und die praktische Prüfung max. 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Allgemeinunterricht und 4 Doppelstunden klassenspezifischem Sonderunterricht. (Mindestanforderung)
Die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Sonderstunden beträgt 12, diese teilen sich folgendermaßen auf:
Überlandfahrten: 5 Autobahnfahrten: 4 Beleuchtungsfahrten: 3
Die Prüfzeit in der praktischen Prüfung beträgt mind. 70 min
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