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Klasse A2
A2

Die Klasse A2 berechtigt zum Fahren von :
Krafträder, auch mit Beiwagen, beschränkt auf max. 35 kW / 48 PS und
einem leistungsbezogenen Leergewicht von max. 0,2 kW/kg
Bei Leistungsreduzierten Krafträdern darf diese nicht von Krafträdern
über 70 kW stammen!

Die Ausbildung:

Die Klasse A2 kann auf mehrere Arten erworben werden:


1. Stufenaufstieg
Wer die Klasse A1 besitzt, kann nach zwei Jahren ganz einfach nur mit einer
verkürzten praktischen Prüfung die Klasse A2 erwerben

.
Es ist keine theoretische oder praktische Ausbildung nötig.
(Was nicht heißt, das man keine Fahrstunden braucht, aber nur so viele wie nötig!)

Das gilt übrigens auch für “Altführerscheine”, also Führerscheine der Klassen 2, 3 und 4, die vor dem 01.04.1980 erworben wurden.

 


2. Direkteinstieg
Wer keinen Motorradführerschein besitzt, aber das Mindestalter von 18 Jahren erreicht hat,
kann die Klasse A2 auch direkt erwerben, dann aber mit theoretischer und praktischer Ausbildung und Prüfung! (siehe unten)
 


3. Aufstieg innerhalb der 2- Jahresfrist
Wer die Klasse A1 besitzt, aber vor Ablauf der 2- Jahresfrist das Mindestalter erreicht, darf auch die Klasse A2 erwerben,
allerdings mit Ausbildung (reduzierte Sonderfahrten + theoretische und praktische Prüfung!)
 

Mindestalter: 18 Jahre
Die Ausbildung kann bereits vorher begonnen werden, jedoch kann die theoretische Prüfung max. 3 Monate
und die praktische Prüfung max. 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Allgemeinunterricht und
4 Doppelstunden klassenspezifischem Sonderunterricht. (Mindestanforderung)
(Bei Erweiterung eines bereits vorhandenen Führerscheines verringert sich der Allgemeinunterricht auf 6 Doppelstunden)

Die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrstunden beträgt 12 bei Ersterwerb bzw. 6 bei vorzeitigem Stufenaufstieg,
diese teilen sich folgendermaßen auf:

Bei Ersterteilung:                                                                                                       Bei vorzeitigem Stufenaufstieg:

 

Überlandfahrten:                 5 Std
Autobahnfahrten:                4 Std
Beleuchtungsfahrten:        3 Std

 

Überlandfahrten:                 3 Std
Autobahnfahrten:                 2 Std
Beleuchtungsfahrten:         1 Std

Die Prüfzeit in der praktischen Prüfung beträgt bei Direkteinstieg mind. 70 min. und bei Stufenaufstieg mind. 60 min.

 

Zum Motorradfahren gehört die richtige Bekleidung!
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Darstellung des Motorrad- Stufenführerscheins

 

Kein Stufenführerschein!

 

AM

15 Jahre

Direkteinstieg in jeder Klasse möglich, dann aber nur mit theoretischer und
praktischer Ausbildung und Prüfung

1. Stufe

 

 

A1

16 Jahre

2. Stufe

Aufstieg nach 2-jährigem Vorbesitz der Klasse  A1 nur mit verkürzter (40 min.)
praktischer Prüfung
(keine theoretische Ausbildung + Prüfung
keine Sonderfahrten!)

18 Jahre

A2

18 Jahre

3. Stufe

Aufstieg nach 2-jährigem Vorbesitz der Klasse  A2 nur mit verkürzter (40 min.)
praktischer Prüfung
(keine theoretische Ausbildung + Prüfung!)
keine Sonderfahrten!)

20 Jahre

A

24 Jahre

Ein Aufstieg ist nur in Stufen möglich. Die Klasse A2 kann nicht “übersprungen” werden!

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