Die Ausbildung:
Mindestalter: 15 Jahre
Die Ausbildung kann bereits vorher begonnen werden, jedoch kann die theoretische Prüfung max. 3 Monate und die praktische Prüfung max. 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Allgemeinunterricht und 2 Doppelstunden klassenspezifischem Sonderunterricht. (Mindestanforderung)
Die Ausbildung darf auf einem Automatik-Fahrzeug stattfinden! Trotzdem gibt es, anders als bei den anderen Klassen, keinen Automatik-Eintrag im Führerschein!
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderstunden gibt es bei der Klasse M nicht!
Die Prüfzeit in der praktischen Prüfung beträgt mind. 55 min
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