Mindestalter: 18 Jahre (oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren)
Die Ausbildung kann bereits vorher begonnen werden, jedoch kann die praktische Prüfung max. 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Bevor die Prüfung für die Klasse BE abgenommen wird, muß die Prüfung für die Klasse B bestanden sein! Eine theoretische Ausbildung und Prüfung gibt es für die Klasse BE nicht! (Wird bereits mit der Klasse B erledigt.)
Die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Sonderstunden beträgt 5, diese teilen sich folgendermaßen auf:
Überlandfahrten: 3 Autobahnfahrten: 1 Beleuchtungsfahrten: 1
Die Prüfzeit in der praktischen Prüfung beträgt mind. 55 min
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