Mindestalter: 18 Jahre (oder begleitetes Fahren mit 17 Jahren!) Die Ausbildung kann bereits vorher begonnen werden, jedoch kann die theoretische Prüfung max. 3 Monate und die praktische Prüfung max.1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Allgemeinunterricht und 2 Doppelstunden klassenspezifischem Sonderunterricht. (Mindestanforderung) (Bei Erweiterung eines bereits vorhandenen Führerscheines verringert sich der Allgemeinunterricht auf 6 Doppelstunden)
Die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrstunden beträgt 12, diese teilen sich folgendermaßen auf:
Überlandfahrten: 5 Autobahnfahrten: 4 Beleuchtungsfahrten: 3
Die Prüfzeit in der praktischen Prüfung beträgt mind. 55 min
|