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Klasse B
B

Die Klasse "B" berechtigt zum Fahren von :
(früher Klasse 3)

 

Kraftwagen (PKW und LKW) bis max. 3,5 t zGM (zulässiger Gesamtmasse)
und max. 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz)
ein Anhänger mit max. 750 kg zGM darf mitgeführt werden
.

Wichtig:

Es darf auch ein größerer Anhänger mitgeführt werden, dabei ist jedoch zu beachten:

Die zulässige Gesamtmasse des gesamten Zuges (Zugfahrzeug und Anhänger)
darf in diesem Fall nicht größer sein als  3500 kg!

Bei Nichtbeachtung droht der Entzug der Fahrerlaubnis!!!!!!!!!

 

Die Ausbildung:

Mindestalter: 18 Jahre (oder begleitetes Fahren mit 17 Jahren!)
Die Ausbildung kann bereits vorher begonnen werden, jedoch kann die theoretische Prüfung max. 3 Monate
und die praktische Prüfung max.1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Allgemeinunterricht und
2 Doppelstunden klassenspezifischem Sonderunterricht. (Mindestanforderung)
(Bei Erweiterung eines bereits vorhandenen Führerscheines verringert sich der Allgemeinunterricht auf
6 Doppelstunden)

Die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrstunden beträgt 12,
diese teilen sich folgendermaßen auf:

Überlandfahrten:            5
Autobahnfahrten:            4
Beleuchtungsfahrten:    3

Die Prüfzeit in der praktischen Prüfung beträgt mind. 55 min

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Dortmund- Mengede

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Ecke Adalmundstr.
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Unterrichtszeiten:
Montag + Mittwoch
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Öffnungszeiten:
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Unterrichtszeiten:
Dienstag + Donnerstag
von 19.00 - 20.15 Uhr

B196, B197 und AM15